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Schulstart nach den Osterferien

Aufgrund der vom Land angeordneten Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler verschiebt sich der Beginn des Päsenzunterrichts für die B-Gruppen auf Dienstag, den 13. April. Die A-Gruppen beginnen am 19. April mit dem Präsenzunterricht. In der ersten Woche müssen diese Gruppen am Lernen zu Hause teilnehmen.
Montag, der 12. April wird genutzt, um alle Schülerinnen und Schüler mit den notwendigen Testkits für die Durchführung der Selbsttests zu versorgen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass ein negativer Selbsttest Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz aller wird darum gebeten, die Testung gewissenhaft und den Vorgaben entsprechend durchzuführen. Positiv getestete dürfen nicht zur Schule geschickt werden. Ein Arztkontakt ist dann zwingend notwendig. Nichtgetesteten Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt.
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Perspektivplanung für Schulen

Wie es für unsere Schule ab Montag weiter geht entnehmen Sie bitte der angehängten Pressemitteilung des Kultusministeriums.
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ZUSCHUSS FÜR DIGITALE ENDGERÄTE
Informationen rund um die Antragstellung
Bescheinigung zur Übernahme der Kosten für eine notwendige Anschaffung eines digitalen Endgerätes zur Durchführung von Distanzunterricht (Homeschooling) - (Download Antrag Worddokument zum Ausfüllen)
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Befreiung vom Präsenzunterricht
Wer sein Kind in der 51. Kalenderwoche (14. – 18.12.2020) vom Präsenzunterricht befreien möchte, tut dies, indem er einen Antrag bei der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder bei der Schulleitung schriftlich oder mündlich stellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nur um eine Befreiung vom Präsenzunterricht als sinnvolle Infektionsschutzmaßnahme handelt. Der Unterricht wird als „Lernen zu Hause“ über unser iServ gesteuert.
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Mund Nasenschutz im Unterricht

Da der sogenannte Inzidenzwert bezüglich der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Göttingen am Wochenende über 50 gestiegen ist, gilt ab Montag, den 02.11.2020 eine Maskenpflicht (MNS) auch im Unterricht.
Entsprechendes wird in der Rundverfügung Nr. 26 / 2020 zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 368) geregelt.
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Infoveranstaltung der weiterführenden Schulen
Aufgrund der derzeitigen Lage und der am 28.10.2020 beschlossenen Maßnahmen durch die Landesregierung fällt die angekündigte Infoveranstaltung der weiterführenden Schulen am Dienstag, 03.11.2020 um 19 Uhr in der Schule am Botanischen Garten aus.
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Brief des Kultusministers

Brief des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberechtigte.

Erkältungssymptome darf mein Kind in die Schule?

Plakat: Erkältungssymptome darf mein Kind in die Schule?

Veranstaltungen zur Fairen Woche 2020 im Landkreis Göttingen

Veranstaltungen zur Fairen Woche 2020 im Landkreis Göttingen
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