20. April 2024

Beschwerderegelung

Was tun wenn es Probleme gibt

Beschwerderegelungen

Im täglichen Umgang miteinander gehören nicht nur freudige Momente zum Alltag, sondern auch Probleme und Konflikte. Zu unserem Selbstverständnis gehört es Probleme ernst zu nehmen, Konflikte zu schlichten und faire Lösungen unter Berücksichtigung aller Beteiligten anzustreben.
Die Grundsätze für einen fairen Umgang mit Beschwerden sind im folgenden Beschwerdekonzept geregelt.

Grundsatz: Unser Ziel ist es Beschwerden und Konflikte dort aufzugreifen und zu bearbeiten, wo sie auftreten. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden werden kann, sind andere Ebenen gemäß der Zuständigkeiten einzubeziehen.

Im Folgenden werden die Beschwerdewege für die häufig auftretenden Fälle skizziert.

Beschwerderegelung für die Schülerschaft

Situation 1:          Beschwerde Schüler über Mitschüler

       Klassenlehrkraft ist der erste Ansprechpartner. Diese entscheidet:

  • sofortige Lösung möglich
  • oder: Einbeziehung weiterer betroffener Lehrkräfte
  • oder: Einbeziehung Beratungslehrkraft, Schulsozialarbeit, Psychologe, …
  • oder: Einbeziehung Schulleitung

Situation 2:          Pausensituation

       Erster Ansprechpartner ist die aufsichtführende Lehrkraft. Diese entscheidet:

  • sofortige Klärung
  • oder: Einbeziehung Klassenlehrkraft

Situation 3:          Beschwerden über Lehrkräfte oder sonstige Mitarbeiter

       Die direkte Klärung / ein Gespräch mit dem direkt Betroffenen ist immer wünschenswert

Wenn keine Lösung erfolgt:

  • Beteiligung des Klassensprechers / Klassensprecherin
  • erster Ansprechpartner ist die Klassenlehrkraft
  • oder: Schulsozialarbeit als Ansprechpartner, Vertrauenslehrkraft

Beschwerderegelung für die Elternschaft

Situation 1:          Elternbeschwerden über Schüler, Lehrkräfte oder sonstige Mitarbeiter

Die direkte Klärung / ein Gespräch mit dem direkt Betroffenen ist immer wünschenswert.

  • wenn keine Einigung möglich:

Einschaltung der Klassenlehrkraft

  • wenn keine Einigung möglich:

Einschaltung des Klassenelternrates oder    Schulelternrates

  • wenn keine Einigung möglich:

Einschaltung der Schulleitung

  • wenn innerschulische Lösung nicht möglich:
    Einschaltung des zuständigen Dezernenten der

      Landesschulbehörde, der Schulaufsicht, der

      Schulpsychologie, der Suchtberatung u.a.

 je nach Art des Beschwerdefalles(unter Einbeziehung der auf den vorigen Ebenen am Beschwerdevorgang beteiligten Personen)

Situation 2:          Beschwerden über die Schulleitung

Die direkte Klärung / ein Gespräch mit dem direkt Betroffenen ist immer wünschenswert.

  • wenn innerschulische Lösung nicht möglich:

Einschaltung des zuständigen Dezernenten der Landesschulbehörde, der Schulaufsicht, der Schulpsychologie, der Suchtberatung u.a.

je nach Art des Beschwerdefalles (unter Einbeziehung der auf den vorigen Ebenen am Beschwerdevorgang beteiligten Personen)

Intervention: Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem, das nicht in die oben angeführten Zuständigkeiten fällt oder das Schulklima nachhaltig negativ beeinflusst (z.B. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung, Gewalt, sexueller Übergriff), greift die Schulleitung unmittelbar ein und sorgt unter Einbeziehung der beteiligten Parteien für Aufklärung des Sachverhaltes und Einleitung geeigneter Maßnahmen.

Auswertung: Generell sollen Vereinbarungen auf jeder Zuständigkeitsebene angestrebt werden um die Konflikte zu lösen!

Um größtmögliche Transparenz zu schaffen, sollen auf allen Ebenen die Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie dieser Vereinbarungen.