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Befreiung vom Präsenzunterricht
Wer sein Kind in der 51. Kalenderwoche (14. – 18.12.2020) vom Präsenzunterricht befreien möchte, tut dies, indem er einen Antrag bei der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder bei der Schulleitung schriftlich oder mündlich stellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nur um eine Befreiung vom Präsenzunterricht als sinnvolle Infektionsschutzmaßnahme handelt. Der Unterricht wird als „Lernen zu Hause“ über unser iServ gesteuert.
erstellt am 10.12.2020